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Geschäftsbedingungen und Hausordnung

Mitglieder und Tagesgäste des „KraftSportVerein Lunz am See“ akzeptieren die Geschäftsbedingungen und die Hausordnungen des Vereines.

Der Vorstand ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung zu ändern. Diese Ã„nderung wird mit Aushang der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnung gültig.


Die Gestaltung der Öffnungszeiten, ist der Vereinsleitung vorbehalten.


Alle Mitglieder und Tagesgäste sind verpflichtet die zur Benützung stehenden Gerätschaften sachgemäß zu verwenden. Sollte dies aus mangelnder Kenntnis nicht möglich sein, bzw. Fragen hierzu auftreten,  IST - vor allem hinsichtlich des Gebrauchs der Fitnessgeräte - ein sachkundiges Vereinsmitglied zu befragen.


Sollte ein Defekt an einem Gerät auftreten, bzw. festgestellt werden ist dies unverzüglich einem Verantwortlichen des Vereins zu melden.

Das Gerät darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.


Die Benützung und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Vereines

(auch als Zuseher) erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.


Alle Gerätschaften wie Hantelstangen, Scheiben (Gewichte) und andere Sportgeräte oder Trainingsbehelfe sind so zu benützen, bzw. nach der Benützung so zu verwahren, dass dadurch keine Personen gefährdet bzw. Sachen beschädigt werden.

Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Vereinsleitung vor, einen Beitrag in der Höhe des jeweiligen Schadens einzuheben.

Die Vereinsleitung übernimmt keine Haftung für in die Anlage mitgenommene und abhanden gekommene Gegenstände. Jedes sportausübende Mitglied und jeder Tagesgast verpflichteten sich in Eigenverantwortung, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein, um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen zu können.


Die Vereinsleitung übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die dem  Sportausübenden durch den Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen des Clubs entstehen und für solche, die ihm durch dritte Personen zugefügt wurden. Außerdem ist die Haftung für alle Arten von Schäden, bei geringer Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatzdelikte werden, wie das Mitbringen, Aufbewahren, Weitergeben und Einnehmen von verbotenen Präparaten wie z.B. anabolen Substanzen, welche strengstens verboten sind, ausnahmslos zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.  

Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainierenden werden bezüglich ihres Gesundheitszustandes / Trainingsfreigabe an den Hausarzt verwiesen.

Bei Beschädigung haftet der jeweils Trainierende.  

Gegenseitiger Respekt unter den Mitgliedern wird vorausgesetzt.

Bei ungebührlichem Verhalten, Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen und der Hausordnung wird der/die Betreffende der Örtlichkeit verwiesen und die Mitgliedschaft entzogen. Bereits entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.  

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